In einigen Branchen ist das Thema Arbeitsschutz leicht umzusetzen, doch in der Gastronomie stellt es viele Inhaber vor eine große Herausforderung. Der Arbeitsaufwand ist häufig an saisonale Schwankungen gebunden. An Wochenenden oder Feiertagen ist immer mehr zu tun und in Bars und Clubs ist Nachtarbeit die Regel, was häufig mit zusätzlichen Anforderungen verknüpft ist. Die Regelung von Arbeitszeiten, ist nicht die einzige Hürde, die Gastronomen zu überwinden haben, um Arbeitsschutz sowie Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
In diesem Blogbeitrag stellen wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Arbeitsschutz in der Gastronomie vor.
- Arbeitsschutz in der Gastronomie
- Die drei zentralen Säulen beim Thema Arbeitsschutz
- Welche Aufgabe übernimmt die Berufsgenossenschaft?
- Verstöße gegen den Arbeitsschutz
- Welche Gefahren lauern in der Gastronomie?
Doch nicht nur der Arbeitsschutz ist ein wichtiger Faktor
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Arbeitsschutz in der Gastronomie
Nicht alles wird so in die Praxis umgesetzt, wie es in der Theorie geplant war – das gilt auch für den Arbeitsschutz. Dieses Thema geht häufig unter oder gerät komplett in Vergessenheit. Grund dafür ist meistens Zeitmangel. Die Einführung in das komplexe Themengebiet ist sehr zeitaufwendig und die Aufklärung darüber wird schon mal aufgeschoben. Doch jeder Gastronom sollte sich hierfür Zeit nehmen, denn so können unnötige Fehltage vermieden werden.
Die drei zentralen Säulen zum Thema Arbeitsschutz
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Eine Betriebsanweisung
- Schulungen im Bereich Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung ist das ausschlaggebende Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Diese Beurteilung ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Finden Sie heraus, welche Gefahren sich in Ihrem Betrieb verstecken könnten. Je nachdem, um welche gastronomischen Arbeiten es sich handelt, können die Risiken variieren. So könnten beispielsweise in der Küche scharfe Messer oder heiße Herdplatten eine Gefahr darstellen. Im Service wiederum geht ein Risiko für Arbeitsunfälle von offenen, unbequemen Schuhen, rutschigen Böden oder zerbrochenen Gläsern oder Tellern aus. Diese Gefährdungsbeurteilung, bzw. Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist rechtlich in § 5 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) geregelt.
Sollte die Gefährdungsbeurteilung erörtert und abgeschlossen sein, geht es dann darum, die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Jetzt kommt die Betriebsanweisung ins Spiel. Diese hat die Aufgabe, alle Mitarbeiter im Betrieb aufzuklären und darüber in Kenntnis zu setzen. Folgende Punkte sollten in der Betriebsanweisung genannt sein:
- Name des Bereiches
- Zielgruppe
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrenfall
- Erste Hilfe
- Instandhaltung der Bereiche/Geräte
Die Betriebsanweisung sollte stets aktuell sein. Alle Mitarbeiter sollten über Änderungen oder Neuerungen informiert sein. Zudem sollte die Betriebsanweisung für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, können sich Arbeitgeber die Aktualisierung der Betriebsanweisung von jedem Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen. Jeder Arbeitgeber sollte darauf achten, dass sich die Mitarbeiter regelmäßig über die zuständige Berufsgenossenschaft schulen lassen. Die Berufsgenossenschaft bietet hilfreiches Infomaterial für verschiedene Seminare im Bereich Arbeitsschutz an.
Welche Aufgabe übernimmt die Berufsgenossenschaft
In Deutschland profitieren wir von einem gut abgesicherten Arbeitsschutzgesetz. Alle Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gut abgesichert und können sorgenfrei ihrer Arbeit nachgehen. Auch arbeitsunfähige Personen, die durch einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen, sind durch den Arbeitsschutz gesichert. Im Falle eines Arbeitsunfalls steht der Staat der betroffenen Person finanziell zur Seite und sorgt dafür, dass sie ein sorgenfreies Leben führen kann
Das deutsche Sozialversicherungssystems besteht aus:
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
Wenn Sie ein Gastgewerbe betreiben, dann ist die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe zuständig. Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, seine Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern.
Eine grundlegende Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist die Herausgabe der Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden nach § 15 Absatz 7 des Sozialgesetzbuches erstellt und sind für alle Unternehmer verbindlich.
Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift? Hierfür stellt die Berufsgenossenschaft spezielle Personen, die prüfen, ob die Vorschriften auch ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Verstöße gegen den Arbeitsschutz
Verstöße gegen den Arbeitsschutz in der Gastronomie liegen meist immer in der Verantwortung des Gastronomen. Er muss dafür sorgen, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Sollte dies aus diversen Gründen nicht der Fall sein, drohen ihm Bußgelder, die bis zu 25.000 Euro betragen können oder auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Doch dies geschieht in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber dem vorherigen Bußgeldbescheid nicht nachkommt.
In vielen Fällen wird der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen, doch auch der Arbeitnehmer muss seiner Pflicht bei Verstößen nachkommen. Sollte er dies nicht tun, ist es jedoch die Aufgabe vom Arbeitgeber nachzuhaken und dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter seinen Verstoß anzeigt. Sollte der Mitarbeiter die Anweisungen seines Chefs ignorieren, so muss er das Vergehen des Mitarbeiters dokumentieren. Nur so kann der Arbeitgeber nachweisen, dass er seinen Mitarbeiter mehrmals darauf hingewiesen hat. Wenn sich der Mitarbeiter weiterhin sträubt, seine Pflichten zu erfüllen, kann der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung drohen, bzw. diese auch umsetzen.
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Welche Gefahren in der Gastronomie lauern
Im hektischen Gastronomie-Alltag kommt es schnell mal zu dem ein oder anderen Malheur. Damit Sie dem vorbeugen können, stellen wir hier einige Risiken vor, die typisch für Unfälle bei der Arbeit in Restaurant, Hotel, Küche & Co. sind.
- Konzentrationsschwäche: Werden Pausen und Arbeitszeiten nicht eingehalten, so lässt die Konzentration erheblich nach. Sie und Ihre Mitarbeiter können ggf. unaufmerksam, müde oder gereizt sein. All diese Faktoren erhöhen die Gefahr eines Arbeitsunfalls.
- Verletzungen: Besonders wenn viel am Herd hantiert wird, kommt es schnell zu Verbrennungen an den heißen Kochplatten. Wenn viel geschnitten werden muss, kommt es schnell zu Verletzungen durch scharfe Messer. Hier können Messer oder Bretter mit Grip vorbeugen, damit der Halt etwas verbessert wird.
- Freie Laufwege: Achten Sie darauf, dass die gängigen Laufwege stets frei sind. Sollten diese zugestellt sein, können Ihre Mitarbeiter schneller stolpern und sich verletzen. Zudem sollten die Laufwege ausreichend beleuchtet und trocken sein. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass Sie geeignetes Schuhwerk tragen müssen. Offene Schuhe wie Sandalen oder Flip-Flops sind nicht erlaubt.
Tipp: Da es in der Gastronomie erfahrungsgemäß immer etwas hektisch zugeht, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unter anderem auf die oben genannten Gefahren hinweisen und sie entsprechend schulen. Nur so kann das Risiko verringert werden, dass es zu einem Arbeitsunfall kommt |
Fazit:
Alle oben genannten Informationen hören sich zunächst nach einem zeitaufwändigen, bürokratischen Akt an. Doch wenn Sie sich als Arbeitgeber einmal intensiv damit auseinandersetzen, dann ist es gar nicht mehr so kompliziert. Wenn Sie sich als Arbeitgeber Gedanken darüber machen, welchen Aufwand es erst bedarf, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsunfalles ausfällt, dann ist eine Umsetzung dieser Maßnahmen nur eine Kleinigkeit.
Haftungsausschluss – Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind allgemeiner Natur und nicht dazu gedacht, die Umstände einer bestimmten Person oder Organisation zu berücksichtigen. Obwohl wir uns bemühen, genaue und relevante Informationen bereitzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Blog-Beitrag zum Zeitpunkt des Eingangs korrekt sind oder auch in Zukunft korrekt bleiben. Nichts in diesem Blog-Beitrag ist als rechtliche, finanzielle, steuerliche oder sonstige Beratung zu verstehen, und dieser Blog-Beitrag ist kein Ersatz für die Konsultation Ihrer eigenen professionellen Berater.
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